- Buchhaltungen für Einnahmen/Ausgaben-Rechnung sowie doppelte Buchhaltung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Jahresabschluss für Einnahmen/Ausgabenrechnung
- Erstellen von Bilanzen mit eingeschränktem Berechtigungsumfang (§2 Abs.1 Z2 BibuG in Verbindung mit §221 Abs.1 UGB)
- Lohnverrechnung
- Arbeitnehmerveranlagungen (Jahresausgleich)
- laufende Information über den Betriebserfolg
- Vorausberechnung der zu erwartenden Steuer- u. SVA-Zahlungen
- ggf. Übernahme der Buchhaltungsarbeiten im Betrieb des Klienten